Seit dem 25.05.2018 sind die neuen Datenschutzregeln verbindlich, und zwar nicht nur die DSGVO, sondern auch das neue Bundesdatenschutzgesetz. Das ist nun schon einige Tage her...
Wenn Sie bisher noch relativ entspannt abgewartet haben oder die Unternehmensleitung vielleicht die Bedeutung dieser Wände im Datenschutz noch nicht erkannt hat, dann wird es jetzt höchste Zeit loszulegen und sich ins Zeug zulegen.
Arbeiten Sie schon datenschutzkonform?
Die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz haben viele Änderungen mit sich gebracht, aber so manches
bleibt auch beim Alten. Die ersten Monate sind rum und die ersten Gerichte fällen Urteile über Bußgelder von DGSVO Verstößen.
Hier trifft es nicht nur die großen Unternehmen. Auch kleinere Unternehmen werden von den Aufsichtsbehörden geprüft...
Manche wichtige Frage lässt sich gleich beantworten. Etwa die nach der Haftung und
den zukünftigen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Auch zum schwierigen Thema Auftragsverarbeitung können wir
Ihnen einige Tipps an die Hand geben.
Für Aufregung sorgt das Thema Rekord-Bußgelder, die die DSGVO vorsieht. Und wir sehen, dass diese Extrem-Bußgelder gar nicht so unwahrscheinlich sind. Kann es Sie auch treffen?
Bei diesen und vielen weiteren Fragen unterstützt Sie der kostenlose Spezialreport „DSGVO: Aktuelles Basiswissen“.
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Gerade im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit sollten externe Datenschutzbeauftragte zusätzlich vorsorgen. Im Gegensatz zu internen Datenschutzbeauftragten können sie bei einer „Falschberatung“ aus zivilrechtlichen Gründen in die Haftung geraten. Eine Versicherung ist sinnvoll, weil sich externe nicht wie interne Datenschutzbeauftragte bei verursachten Schäden auf die Haftungserleichterungen für Arbeitnehmer berufen können.
Weitere Tipps dazu, wie sie als Datenschutzbeauftragter – ob interner oder externer – am besten bezüglich des Datenschutzrechts beraten, lesen Sie im Spezialreport: „DSGVO: Aktuelles Basiswissen“.
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Oftmals haben weder die Geschäftsleitung noch die Mitarbeiter großes Verständnis für Ihre Tätigkeit. Schließlich gehört das Einhalten datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht zum Kerngeschäft und „Geld verdient man hiermit nicht“. So kommt es, dass Ihnen als Datenschutzbeauftragter fast nie genug Zeit eingeräumt wird.
Dazu sind die Aufgaben zu umfangreich und das Zeitfenster zu klein - letztlich müssen Sie den Datenschutz in der Regel in Teilzeit bewältigen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre knappe Zeit möglichst effizient nutzen! Für Mitarbeiterschulungen z. B., aber –auch für die anderen großen Hebel in Sachen Datenschutz.
Sie benötigen nur 15 Minuten, um sich für Ihre Tätigkeit umfassend zu informieren. "Datenschutz aktuell" zeigt Ihnen nicht nur, was die wirklich effizienten Maßnahmen für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sind, sondern auch, wie Sie diese ganz konkret umsetzten; Schritt für –Schrittund auf nur 8 Seiten. So erhalten Sie als Datenschutzbeauftragter alle 14 Tage alle relevanten Informationen, um bestmöglich auf den Datenschutz in Ihrem Unternehmen hinwirken zu können.
Statt auf theoretische Abhandlungen setzen wir auf klare Empfehlungen - und –zwar bei den Aspekten, die für Ihre tägliche Arbeit wirklich relevant sind. Der Chefredakteur, Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Andreas Würtz, ist selbst seit vielen Jahren Datenschutzbeauftragter in deutschen Unternehmen. Von seiner langjährigen Expertise können Sie mit jeder Ausgabe profitieren.
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Chefredakteur:
Rechtsanwalt
Andreas Würtz